Wir können einen ersten Blick auf die zu erwartenden Änderungen bei den Zollcodenummern zum Jahreswechsel 2022 - 2023 werfen. Diese Informationen sind der „aktuelle Stand“ – es können natürlich Fehler in den veröffentlichten Daten bestehen (wobei dies eher selten ist), oder noch weitere Änderungen auftreten / vorgenommen werden. Wir halten Sie im Folgenden fortlaufend informiert. (Umstellungen auf TARIC-Ebene (10 Steller) werten wir aus, sobald die Daten vorliegen.)
Nach den tieferen Eingriffen im letzten Jahr (Änderungen HS System 2022; also „die ersten 6 Stellen“), sieht es -vor allem im technischen Bereich (Maschinenbau)- ganz entspannt aus.
Einzig eine Änderung wird auf viele Unternehmen – eben primär im technischen Bereich – zukommen.
Wir haben eine Umstellung im Bereich 8504 zu erwarten – genauer bei den: Stromrichtern. Also bei den Netzteilen, Ladegeräten, Frequenzwandlern, Gleichrichten / Wechselrichtern.
Die Anpassung ist jedoch leicht durchzuführen.
Der Fall ist: Die Position 8504 40 30 fällt weg. Das sind: Stromrichter, von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art.
Sollten Sie hier Artikel/Materialien mit dieser Zollcodenummer haben, müssen Sie diese nun in die anderen Positionen von 8504 40 einreihen – also eine genaue(re) Einordnung nach Wechselrichtern, Gleichrichtern etc. vornehmen. Aber Achtung:
Die Logik der restlichen Unterpositionen unter 8504 40 bleibt gleich – jedoch erhalten alle anderen Unterpositionen eine geänderte Zollcodenummer.
Somit ist hier Folgendes zu tun:
Für Waren mit Zollcodenummer 8504 4030 (entfällt), wählen Sie:
Die Anpassungen der anderen Positionen unter 8504 erfolgt durch eine klare 1:1-Umstellung, bei welcher die alte Zollcodenummer ihre Gültigkeit verliert. Daher:
Im Kapitel 84 unterscheiden wir bei den Werkzeugmaschinen – hier: Biegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Abkantpressen) für Flacherzeugnisse nach 8462 - künftig unter „andere“ nicht mehr zwischen „numerisch gesteuert“ und „andere“. Somit entfallen Positionen 8462 2910 und 8462 2990. Es entsteht die Position 8462 2900.
Bei den Maschinen für die additive Fertigung (8485) finden wir künftig Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Sand, Beton oder anderen mineralischen Erzeugnissen in 8485 8010.
Die Position 8485 8000 entfällt dadurch. Position 8485 8090 erfasst dann „andere“ als Auffang-Position.
Im Kapitel 04 ändert sich der Erfassungskreis bei den Positionen 0410 1010 und 0410 1091. Es wird klar(er) gezeigt, dass sowohl Pulver als auch Mehl aus Insekten in Position 0410 1091 einzuweisen ist, gleich ob es frisch, gekühlt oder gefroren ist.
In Kapitel 08 werden die Pfirsiche neu geordnet. Aktuell finden wir in Position 0809 3010 Brugnolen und Nektarinen. Künftig finden wir:
In Kapitel 10 erhalten alle Arten von Reis zu den Formen rundkörnig, mittelkörnig und langkörnig noch die Form „anderer“.
In Kapitel 22 wird eine Anmerkung zu Likörwein / Wein neu gefasst. Genauer: Anmerkung 5 c) und 6 c).
In Kapitel 25 werden die mineralischen Stoffe feiner aufgegliedert. Während aktuell folgende Gliederung besteht:
Kommen folgende Positionen hinzu bzw. erhält “andere”:
In Kapitel 26 wird ebenfalls eine weitere Position im Bereich der „Schlacken“ ergänzt. 2019 0090 fällt weg und splittet sich in:
2619 0095 - Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Vanadium
2619 0097 - andere
In Kapitel 28 wird der zunehmenden Bedeutung der Seltenerdmetalle Rechnung getragen. So findet etwa Ytterbium mittlerweile Anwendung in der medizinischen Strahlentherapie, aber seit neustem auch bei Quantenprozessoren. Die Zollcodenummern 2805 3020 und 2805 3030 fallen weg. Folgende neue Struktur ergibt sich:
Der Positionstext von 2844 4310 wird wie folgt geändert: Uran-233 und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mi-schungen, die Uran-233 oder seine Verbindungen enthalten
Weiterhin ist Position 2846 betroffen. 2846 9010 und 2846 9020 entfallen. Hinzukommen
In Position 2917 wird ein neuer Platz für Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat (DOTP) unter 2917 3935 geschaffen. Die aktuelle Position für „andere“ (2917 3995) entfällt und wechselt zu 2917 3985.
Die aktuell „offene“ Zollcodenummer 3002 9090 wird ersatzlos gestrichen.
Särge in (aktuell) Position 4421 2000 werden künftig in 4421 2010 eingewiesen, wenn diese aus Faserplatten sind. Ansonsten finden wir sie in 4421 2090.
Die Warennummern 6903 9010 und 7019 6910 erhalten eine Anpassung im Text.
Für Roh-Aluminium als Barren wird es künftig die 7601 1010 und (legiert) 7601 2030 geben – andere Formen kommen nach 7601 1090 und (legiert) 7601 2040. Die bestehenden 7601 1000 und 7601 2020 werden somit aufgeteilt und entfallen.
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Informationen zu unseren Seminaren zu den Neuerungen Zoll 2023 finden Sie (wie immer) auf www.silverport.de
Soweit die aktuellen Informationen. Sollten sich weitere Änderungen / Anpassungen ergeben, fügen wir diese hier an.